Über eine Helmpflicht für Radfahrer wird seit Jahren diskutiert. Es gibt sie weiterhin nicht. Dennoch gab Anfang des Monats das OLG Schleswig-Holstein einer Fahrradfahrerin die Mitschuld an einem Unfall, für den unstreitig ein Autofahrer allein verantwortlich war. Argument: Sie trug keinen Helm. Nette Idee, aber juristisch unsauber und schlicht ungerecht, kommentiert Dieter Müller.
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